qualityaustria Forum 2022
Am 16. März 2022 fand dieses Forum zum 27. Mal in Salzburg statt. Quality Austria ist eine Organisation, die unter anderem Lehrgänge, Audits und Zertifizierungen im Bereich Kreislaufwirtschaft durchführt.
Weil mich die Themen „Nachhaltigkeit“ und „Kreislaufwirtschaft“ privat wie beruflich sehr interessieren, habe ich dieses Mal persönlich teilgenommen. Sehr gerne teile ich mit Ihnen die in diesem Kontext wesentlichen Fragestellungen, die viele Unternehmensführungen aktuell bewegen.
Wie bekomme ich die steigende Komplexität in den Griff?
Unternehmen agieren heutzutage in einem Umfeld, das von steigender Komplexität des Informationsflusses gekennzeichnet ist. Dies führt unvermeidlich zu einer Erhöhung des Umfangs sowie der Komplexität der im Unternehmen vorhandenen Daten. Diese Entwicklung wird durch folgende Faktoren hervorgerufen:
- Lange Lieferketten, die die Zusammenarbeit von zahlreichen Unternehmen erfordern
- Die Zunahme hochkomplexer Produkte, die, mit Sensoren ausgestattet, Rückmeldungen an den Hersteller geben (beispielsweise verfügt ein Smartphone über 26 Sensoren)
- Steigende Integration von Daten und technischen Systemen, die einen digitalen Zwilling für jede Produktionsanlage in den IoT-gestützten Betrieben erschafft
Das Internet of Things (IoT), ist ein Sammelbegriff für Technologien, die es ermöglichen, physische und virtuelle Objekte miteinander zu vernetzen und sie durch Informations- und Kommunikationstechniken zusammenarbeiten zu lassen.
- Neue Arbeitsweisen in virtuellen Teams, in denen Menschen an verschiedenen Orten an einem gemeinsamen Ziel arbeiten
- Agile Arbeitsmethoden, in denen nicht das Endprodukt, sondern mehrere „Minimum Viable Products“ (MVP) erstellt werden, sozusagen minimal brauchbare Teilerzeugnisse, die in einer intensiven Abstimmung mit Kunden individuell weiterentwickelt werden und betriebsintern zu diversen kurzen Entscheidungszyklen führen
Minimum Viable Product (MVP) steht für ein minimal funktionsfähiges Produkt, das von der Kundschaft getestet und bewertet werden kann. Dadurch lassen sich ohne einen größeren Aufwand Erfolgsaussichten eines Produkts prüfen und Fehlinvestitionen vermeiden.
Man spricht heute immer seltener von „Datenbanken“, sondern vielmehr von „Datenseen“, großen Speichern, die mit Daten im unstrukturierten Rohformat aus verschiedenen Quellen bzw. Anwendungen gespeist werden und neben Zahlen und Texten auch Bilder und Videos enthalten. Doch auch Datenseen sind erst dann nützlich, wenn Daten extrahiert, analysiert und verstanden werden, um am Ende mithilfe dieser Erkenntnisse Probleme zu lösen.
Controlling macht die Nutzung solcher Datensammlungen überhaupt erst möglich in dem es die Datenqualität sicherstellt und Methoden der Datenanalyse anwendet.
Controlling hilft die Komplexität auf wenige wichtige Sachverhalte zu reduzieren und Entwicklungstrends zu identifizieren.
Mithilfe von Zahlen und Grafiken wird nicht nur die aktuelle Lage sichtbar und verständlich, Controlling entwickelt auch Vorschläge dazu, was genau verändert werden könnte, um angestrebte Ergebnisse zu erreichen.
Wie treffe ich gute Entscheidungen?
In der Unternehmensführung gibt es immer bei der Entscheidungsfindung in jeder Situation mindestens zwei Möglichkeiten: „Handeln“ oder „Nicht handeln“. In der vielfältigen Gesamtheit von verschiedenen Abwägungen geht es im Grunde stets darum, sich zu entscheiden zwischen:
„Ja, es passt so, wie es ist.“ – in diesem Fall würde man eine Handlung unterlassen, und
„Nein, es muss sich etwas ändern.“ – in diesem Fall wird die daraus resultierende Handlung vorgenommen.
Das Controlling hilft bei der Entscheidungsfindung gleich an zwei Stellen:
Einerseits verschafft es ein klares Bild der wirklichen Situation im Unternehmen und ermöglicht somit eine viel bessere Einschätzung der Ausgangslage bzw. der Beurteilung, ob überhaupt gehandelt werden soll, und wenn ja, wie hoch die Dringlichkeit dafür ist.
Andererseits, wenn die Notwendigkeit einer Veränderung definiert wurde, unterbreitet es Vorschläge, was genau und an welchen Stellen im Unternehmen verändert werden könnte.
Gute Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen, ist für ein Unternehmen überlebenswichtig.
Wenn ich mit Gründer:innen spreche, die erst vor Kurzem ihr Start-up auf den Markt gebracht haben, dann höre ich manchmal: „Bei Entscheidungen folge ich meinem Bauchgefühl.“
Doch die Zukunft des Unternehmens allein dem Bauchgefühl, dem Zufall oder dem Prinzip „das machen wir schon immer so“ zu überlassen, kann auf Dauer problematisch sein.
Die bessere Alternative ist eine strukturierte, systematische, ganzheitliche und faktengestützte Entscheidungsfindung.
Und genau dafür wurden die vielfältigen Instrumente des Controllings über Jahrzehnte erschaffen und durch die digitale Unterstützung in den letzten Jahren weiterhin perfektioniert.
Sicher gibt es mittelständische Firmen, in denen so manche Entscheidung auf dem Bauchgefühl basiert. Doch jede dieser Firmen beschäftigt eine mehrköpfige Controlling-Abteilung, ohne die sich das Unternehmen bis zu dieser Größe gar nicht hätte entwickeln und auf dem Markt überleben können.
Österreich verabschiedet eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Die durchschnittliche Nutzungsrate für wiederverwendbare Rohstoffe in der Europäischen Union entspricht nur 12 Prozent, weltweit liegt sie mit nur 9 Prozent sogar noch niedriger. Das Musterland in der EU sind die Niederlande, wo fast 30 Prozent der Rohstoffe nach dem Ende der Produktnutzung wiederverwendet werden. Alle anderen EU-Länder sind davon jedoch weit entfernt.
Wir sind zu sehr im historisch gewachsenen, linearen Wirtschaftsmodell festgefahren, das nach dem Prinzip „take – make – use – waste“ funktioniert. Jede Effizienzmaßnahme verschafft lediglich einen Zeitgewinn, ändert jedoch nichts am grundsätzlichen Problem. Deshalb ist es an der Zeit, in neuen Kategorien zu denken:
Wir müssen unsere Welt neu denken und transformieren.
Wir müssen Kreisläufe schließen!
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Das österreichische Klimaschutzministerium hat Ende 2021 einen Entwurf für die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgelegt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit und verschiedener Fachkreise zum Entwurf wurden bis zum 31. Januar 2022 gesammelt und werden derzeit evaluiert und eingearbeitet.
Bereits Anfang 2021 startete das Umweltministerium die erste Ausschreibung der Initiative Kreislaufwirtschaft, die mit 10 Millionen Euro die Entwicklung innovativer Technologien und Systeminnovationen unterstützt, die den gesamten Lebenszyklus von Gütern mitdenken und zirkuläres Wirtschaften ermöglichen.
Außerdem wurde am 10.12.2021 die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes veröffentlicht, um Vorgaben des europäischen ,,Green Deal“ in das österreichische Recht zu übernehmen. Zu den wichtigsten neuen Bestimmungen gehören folgende Pflichten:
- Ab 01.01.2022 sind Einzelhändler verpflichtet, Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen in der Verkaufsstelle deutlich sicht- und lesbar durch die Worte „EINWEG“ und „MEHRWEG“ Die Kennzeichnungspflicht erstreckt sich auch auf den Versand- und Online-Handel.
- Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, von Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien oder -akkumulatoren sowie von Einwegkunststoffprodukten sind verpflichtet, an einem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen.
- Online-Händler und -plattformen werden ab 1. Januar 2023 verpflichtet, in ihren Verträgen mit Herstellern oder Großhändlern sicherzustellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben betreffend Sammlung und Verwertung und die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem einhalten.
Bei Nichterfüllung ist der Online-Händler verpflichtet, den jeweiligen Hersteller von der Nutzung seiner Plattform auszuschließen. - Bestimmte Einwegkunststoffprodukte, wie Plastikbesteck und -geschirr, Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol, Trinkhalme, Rühr- und Wattestäbchen, wurden mit Wirkung ab 11.12.2021 sogar vollständig verboten.
- Bestimmte Einwegkunststoffprodukte, wie Getränkebecher oder Feuchttücher, dürfen ab 11.12.2021 nur mit entsprechender Kennzeichnung „PLASTIC IN PRODUCT“ oder „MADE OF PLASTIC“ auf den Markt gebracht werden.
Diese Ver- und Gebote gelten generell für die Erst-In-Verkehr-Bringer in Österreich und betreffen somit die entsprechenden Hersteller und Importeure. Alle einschlägigen Produkte, die österreichische Handelsunternehmen bereits zugekauft auf Lager haben, sind jedoch weiterhin verkehrsfähig.
Außerdem werden die Themen „Sekundärrohstoffe“ und „Kreislaufwirtschaft“ in den ISO-Normen berücksichtigt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://www.qualityaustria.com/events/forum2022/
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/Kreislaufwirtschaft/strategie.html
https://www.wko.at/branchen/handel/versandhandel/novelle-abfallwirtschaftsgesetz.html
https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-GQ-18-013